»Startseite     »Anfahrt/Kontakt    »Angebote    »Preise    »Termine    »Aktuelles     »Links    »Verkaufspferde

AGB

Reitanlage - Berghausen bei Karlsruhe bietet alles von Reiterferien bis Pensionsstall
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Landwirtschaftlicher Betrieb
Ellen Herrmann
Stand 01.Juli 2023
Steigstr. 25
76327 Pfinztal
Telefon: 0721 - 462325
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Reitanlage Berghausen GmbH
Betriebsleitung: Ellen Herrmann
Stand 01.Juli 2023
Steigstr. 25
76327 Pfinztal
Telefon: 0721 - 462325

    1. Allgemeines / Anlage
  • 1.1. Die Reitanlage Berghausen GmbH bietet Reitunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Außerdem werden in regelmäßigen Abständen reitsportliche Veranstaltungen wie z. B. Reitabzeichen, Reitturniere, Weihnachtsreiten etc. durch das Unternehmen organisiert.
  • 1.2. Zu den Anlagen gehören: Die Stallungen und alle weiteren Räume, die offene und gedeckte Reitbahn, Hindernisse, sowie alle Nebenflächen einschl. Pkw-Stellplätze, Einstellplätze, Paddocks und Weiden.
  • 1.3. Unbefugten ist das Betreten der Stallungen, Boxen, Sattel- und Futterkammer und sonstigen Nebenräumen nicht gestattet.
  • 1.4. Das Rauchen auf der gesamten Anlage ist verboten.
  • 1.5. Aufgrund der Verletzungsgefahr ist das Betreten der Reitanlage von Minderjährigen nur unter Aufsicht Erwachsener gestattet. Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt auf dem gesamten Gelände einschl. der Parkplätze, Weideanlagen und Hofbereiche aufhalten. Unkontrolliertes rennen und schreien kann die Pferde nervös machen und sie zum Scheuen motivieren, deshalb ist es strengstens untersagt. Verletzungsgefahr!
  • 1.6. Anträge, Anfragen und Beschwerden sind an die Betriebsleitung zu stellen.
  • 1.7. Unbefugten ist das Mitbringen von Hunden in die Reitanlage untersagt.
  • 1.8. Es besteht eingeschränkter Winterdienst!
  • 1.9. Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Lehr - und Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder anderweitig an privatem Eigentum der Kunden oder der Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen beruhen. Reitschülern wird empfohlen, zusätzlich eine Sportunfallversicherung abzuschließen.
    Der gesamte Aufenthalt in den Räumen und bei Veranstaltungen in der Reitanlage Berghausen geschieht auf eigene Gefahr der Schüler/-innen und Besucher/-innen. Eine Haftung gegenüber Schüler/-innen und Besucher/-innen unserer Reitanlage / Reitschule für Verluste, Unfälle und Sach-, Personen- und Vermögensschäden jeder Art innerhalb und außerhalb unserer Reitanlage / Reitschule, sowie auf den Zugängen, gleichviel aus welchem Rechtsgrund, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Für Schäden jeder Art, die die Kundin/ der Kunde in den Räumen und auf Veranstaltungen der Reitanlage / Reitschule verursacht, kommt die Kundin/ der Kunde auf. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten.
  • 1.10. Wer trotz Verwarnung gegen die Betriebsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlagen ausgeschlossen werden.
    2. Reitunterricht
    2.A. Allgemeines
  • 2.A.1. Für die Teilnahme am Reitunterricht ist die Anmeldung Pflicht. Mit der Anmeldung erkennt der Reitschüler (bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte) die AGB (Preise/Modalitäten/Konditionen) der Reitanlage Berghausen an.
  • 2.A.2. Mit Ihrer Anmeldung wird der Platz in einer Unterrichtseinheit für Sie fest reserviert.
  • 2.A.3. Es besteht die Möglichkeit bei verschiedenen Reitangeboten den 1. Termin als Schnuppertermin/preis zu buchen. Danach ist die Anmeldung über unsere Homepage Plicht.
  • 2.A.4. Die Preise für den Reitunterricht richten sich nach der Gebührenordnung / Preisliste / Preise-Angebote des Betriebes. Die Preisliste ist ebenso an der Infotafel in der Reithalle ausgehängt.
  • 2.A.5. Die Bezahlung erfolgt nach den Konditionen der jeweiligen Reitangebote (s. 2.B.-2.E.)..
  • 2.A.6. Bei Verzug der jeweiligen Zahlungsbedingungen der verschiedenen Reitangebote ist die Reitanlage- Berghausen berechtigt dem Reitschüler die Teilnahme an den Reitstunden bis zum Ausgleich der rückständigen Zahlung(en) zu untersagen, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Mahnstufen einzuleiten.
  • 2.A.7. Gutscheine haben eine Gültigkeit von 2 Jahren ab Ausstellungdatum.
  • 2.A.8. Das Hobby Reiten erfordert eine gewisse körperliche Grundfitness. Darum ist es wichtig und von Vorteil, wenn sie weiteren sonstigen Sport treiben der Kondition, Beweglichkeit und Fitness fördert. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass wir aufgrund des Tierwohles unseres Pferdebestandes nur Schüler in unserer Reitschule aufnehmen können, die ein maximales Gewicht von 80 Kilo haben.
  • 2.A.9. Wir bieten 49 Wochen im Jahr unseren Reitunterricht an. Die Reitschule macht 3 Wochen im Jahr Ponyferien. Die Termine werden rechtzeitig angekündigt.
  • 2.A.10. Bei betriebsbedingten, oder durch höhere Gewalt verursachten Ausfällen des Reitunterrichts (z.B. Unwetter, große Hitze, kurzfristiger Personalausfall durch Krankheit, mehrere gleichzeitig erkrankte Schulpferde etc.) besteht KEIN Anspruch auf eine Ersatzreitstunde oder Rückvergütung. Falls möglich werden Ausfallstunden jedoch durch Alternativangebote (z.B. Bodenarbeit, Longieren, Theorie o.ä.) ersetzt. Bei einem längeren Ausfall des Reitunterrichts ohne Alternativangebote wird es eine gesonderte Regelung geben.
  • 2.A.11. Alternative Angebote (Bodenarbeit, Theorieunterricht, Longieren etc.) können von den Reitlehrern anstelle des Reitunterrichts in die Unterrichtseinheit nach eigenem Ermessen eingebaut werden.
  • 2.A.12. Für den Ausfall durch die Ponyferien erhalten Sie als Ausgleich einen Rabatt von 10 % für die Teilnahme an unseren Reiterfreizeiten, an den Lehrgängen für die Reitabzeichen RA 10 + RA 9, für den Vorbereitungskurs am Pferdeführerschein Umgang und das Longierabzeichen.
  • 2.A.13. An den gesetzlichen Feiertagen: 01. Januar, 3. Oktober, 25. Dezember und 26. Dezember entfällt der Reitunterricht ersatzlos.
  • 2.A.14. An allen anderen gesetzlichen Feiertagen findet Reitunterricht statt (ggf. zu anderen Uhrzeiten).
  • 2.A.15. Das Buchen einer Reitstunde ist sowohl beim Reitlehrer, als auch über das Büro möglich.
  • 2.A.16. Ein Anspruch auf volle Ausnutzung einer Unterrichtseinheit besteht nur dann, wenn der Reitschüler die Unterrichtseinheit pünktlich beginnt. Verspätungen verkürzen entsprechend die Reitzeit.
  • 2.A.17. Das Tragen von Reithelmen (TüV geprüft und nach aktueller DIN Norm) mit 3- oder 4 Punkt- Befestigung ist Pflicht! Der Reithelm sollte nach einem Sturz in einem Fachgeschäft geprüft werden. Ebenso nach dem Gebrauch von 3 Jahren. Der Reiter hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass seine Reitausrüstung/kleidung in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Es wird grundsätzlich empfohlen eine Sicherheitsweste zu tragen. Ebenso grundsätzlich empfehlen wir jedem Reiter eine Sportunfallversicherung abzuschließen!
  • 2.A.18. Jeder Reitschüler hat nach der Reitstunde, das Pferd und die Ausrüstungsgegenstände ordentlich zu versorgen bzw. aufzuräumen. Das Putzzeug bitte zurück in die Putzboxen legen. Es darf kein Putzzeug, oder Halfter und Strick in der Box des Pferdes zurück bleiben.(Große Verletzungsgefahr für die Pferde).
  • 2.A.19. Das Richten der Pferde für den Reitunterricht muss aus Sicherheitsgründen in den Boxen / Richtboxen / Waschplatz erfolgen. Die Pferde dürfen nicht in der Stallgasse und an den Boxentüren der Stallgasse festgebunden werden.
  • 2.A.20. Ist das Pferd außerhalb seiner Box geputzt worden, muss der Putzplatz gleich im Anschluss gesäubert/gefegt werden.
  • 2.A.21. Die Pferde dürfen nicht an der Trense angebunden oder unbeaufsichtigt mit der Trense in der Box stehen..
  • 2.A.22. Das Betreten der Boxen und Füttern der Pferde ist verboten. Reitschüler dürfen nur zum Richten und Versorgen der Pferde vor und nach der Reitstunde die Boxen betreten. Wir bitten die Eltern ihre Kinder regelmäßig darauf hinzuweisen.
  • 2.A.23. Putzkästen, Reitstiefel etc. dürfen nicht in der Reitanlage aufbewahrt werden. Bitte nehmen Sie ihre Reitutensilien nach jeder Reitstunde wieder mit nach Hause. Diese Regelung gilt auch für Reitbeteiligungen. Wer seine Sachen hier aufbewahren möchte hat die Möglichkeit einen Spind zu mieten.
  • 2.A.24. Der Umgang mit dem Pferd, das Reiten auf dem Pferd und auch die Teilnahme an einer Reiterfreizeit setzen körperliche und geistige Fitness voraus. Aus haftungsrechtlichen Gründen müssen wir Sie als Kunde darum bitten, (Eltern stellvertretend für ihre Kinder) Einschränkungen, durch körperliche oder geistige Erkrankungen ihrem Reitlehrer oder, der Lehrgansleitung bei Reiterfreizeiten, mitzuteilen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei körperlichen oder geistigen Erkrankungen bzw. Behinderungen aus haftungsrechtlichen Gründen nur mit einem Unbedenklichkeitsattest von einem Arzt an unserem Angebot teilgenommen werden kann. Bei nicht beachten besteht sonst kein Versicherungsschutz !

    2.B. Konditionen der Monatspauschale
  • 2.B.1. Bei der Monatspauschale haben Sie einen fest reservierten Reitstundenplatz und ein reserviertes Pferd an einem festgelegten Reittag 1 x pro Woche im Monat.
  • 2.B.2. Die Monatspauschale wird 12 Monate pro Kalenderjahr durch bezahlt.
  • 2.B.3. Die Höhe der Monatspauschale bezieht sich auf die Anzahl derwöchentlich gerittenen Reitstunden.
  • 2.B.4. Angefangene Monatspauschalen oder nicht in Anspruch genommene Leistungen der Monatspauschale können nicht rückerstattet oder gutgeschrieben werden.
  • 2.B.5. Bei längerer Krankheit ( > 1 Monat) ist eine Unterbrechung (ohne Kündigung) der Monatspauschale nach Vorlage eines Attests möglich. Bitte wenden Sie sich schriftlich per E-Mail direkt an: reitanlage-buero@t-online.de.
  • 2.B.6. In den Schulferien findet der Reitunterricht weiterhin statt (ggf. zu anderen Uhrzeiten). Ausnahme: Ponyferien und Feiertage (s. 2.A.9 und 2.A.13).
    Sommerferien: Hier gibt es für den Reitunterricht einen gesonderten Sommerferienplan. Dieser hängt vor Beginn der Sommerferien im Hallengang hinter der Bande an den Boxen zum Eintragen.
    Somit hat jeder Reitschüler auch in diesem Zeitraum die Möglichkeit seinen festgelegten Reittag beizubehalten.
  • 2.B.7. Die Monatspauschale beginnt immer zum 1. eines Monats.
  • 2.B.8. Bezahlung: Per Einrichtung eines Dauerauftrages bis zum 3. jeden Monats.
  • 2.B.9. Die Monatspauschale ist nicht übertragbar und kann nicht geteilt werden.
  • 2.B.10. Es ist kein Vor- und Nachholen, Verschieben oder Ersetzen der Termine (Reitstunden) möglich
  • 2.B.11. Grundsätzliche Änderungen wie:
    • die festgelegten Reittage bei z.B. Stundenplanänderung, Schulwechsel etc. wechseln
    • die Unterrichtssparten der festgelegten Reittage wechseln (z.B. Wechsel von einer FZ2-Gruppens in eine Gruppenstunde)
    • Monatspauschale von einmal auf zweimal in der Woche oder mehr erhöhen
    sind auch innerhalb der Vertragslaufzeit, nach Absprache mit den jeweiligen Reitlehrern, möglich. Diese Änderungen richten sie bitte per E-Mail an: reitanlage-buero@t-online.de Nach schriftlichem Eingang der Änderung ist diese gültig und wird in den bestehenden Vertrag übernommen. Bitte beachten Sie, dass bei Wechsel der Unterrichtssparten, ebenso bei Wechsel von 1x auf z.B. 2 x die Woche sich der Monatspauschalpreis neu berechnet.
  • 2.B.12. Die Monatspauschale ist ausschliesslich förmlich, schriftlich, per E-Mail an: reitanlage-buero@t-online.de, kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt: 1 Monat zum Monatsende. (Maßgeblich hier ist das Datum der Kündigung und der Eingang der Kündigung per E-Mail an o.g. Mail Adresse). (Beispiel: Sie schreiben eine Kündigung am 5.4., diese Kündigung tritt somit zum 31.5. in Kraft.) Eine Kündigung auf den 31.07. und 30.11. ist ausgeschlossen. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch.
  • 2.B.13. Bei Kündigung der Monatspauschale verlieren Sie automatisch den Anspruch auf den reservierten Reitstundenplatz. Für einen eventuellen erneuten Abschluss einer Monatspauschale zu einem späteren Zeitpunkt müssen Sie ggf. warten, bis ein neuer passender Platz in einer Reitstunde für Sie frei wird.
  • 2.B.14. Zusätzliche Reitstunden können nach Verfügbarkeit der Pferde und nach Absprache über das Büro dazu gebucht werden.
  • 2.B.15. Im Sinne der Pferdeplanung / Einteilung bitten wir Sie, wenn Sie einen Termin ihrer Monatspauschale nicht wahrnehmen können, ihrer Reitlehrerin dennoch frühest möglich vorher abzusagen!

    2.C. Konditionen der Reiterfreizeit
  • 2.C.1. Mit der Anmeldung erhalten sie eine Bestätigung zur Teilnahme an der Reiterfreizeit. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der verbindlichen Bestätigung der Reitanlage Berghausen zustande.
  • 2.C.2. Während der Reiterfreizeit werden die teilnehmenden Kinder von unseren Mitarbeitern, insbesondere den Reitlehrer/rinnen, beaufsichtigt.
  • 2.C.3. Die Aufsicht beginnt und endet jeweils mit dem täglichen Rahmen/Reitprogramm. Sie dauert mithin in der Regel von 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr.
  • 2.C.4. Die Abholzeit nach der Reiterfreizeit ist täglich 15:30 Uhr. Wir bitten Sie ihre Kinder pünktlich abzuholen. Unsere Mitarbeiter können gerne bis 15:45 Uhr ihre Kinder beaufsichtigen. Falls sie später eintreffen sollten, müssen wir eine Aufsichtsgebühr von 8 Euro verrechnen (diese bitte direkt an die Aufsichtsperson entrichten).
  • 2.C.5. Reithelme sind ein wichtiger Schutz gegen Verletzungen. Das Tragen von geeigneten Helmen, am besten Reithelme, ist Pflicht. Wenn kein Reithelm für das Kind zur Verfügung steht, muss es zumindest einen Fahrradhelm tragen. Die Helme der Kinder sind von ihren Eltern täglich vor Reitbeginn auf einen ordnungsgemäßen Zustand und korrekten Sitz zu kontrollieren.
  • 2.C.6. Sonstige Kleidung: Bequeme Hose (am besten keine Innennähte), geschlossene Schuhe, kein Skianzug, keine flatternden knisternden Jacken
  • 2.C.7. Die Pferdeboxen dürfen nur unter Aufsicht oder auf Anweisung unserer Mitarbeiter betreten werden. Das Betreten ohne Aufsicht oder Anweisung eines Mitarbeiters ist verboten.
  • 2.C.8. Die Teilnahme an einer Reiterfreizeit, der Umgang mit dem Pferd und das Reiten auf dem Pferd, setzen körperliche und geistige Fitness der Kinder voraus. Teilnehmer der Reiterfreizeit sind darum verpflichtet Einschränkungen / Handicaps der Reiterfreizeitleitung mitzuteilen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Kinder mit Einschränkungen / Handicaps an der Reiterfreizeit aus haftungsrechtlichen Gründen nur mit einem Unbedenklichkeitsattest von dem behandelnden Arzt teilnehmen können.
  • 2.C.9. Folgende Utensilien werden in der Reiterfreizeit benötigt: Essen, Trinken und Kleidung der Witterung entsprechend, ggf. Wechselkleidung und -schuhe, Rucksack, Stifte, Schere, Klebstoff.
  • 2.C.10. Der Umgang mit Pferden macht Freude - er ist aber auch mit Gefahren verbunden. Bitte weisen Sie Ihr Kind deshalb nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Anweisungen unserer Mitarbeiter zu befolgen sind.
  • 2.C.11. Die Verpflegung muss mitgebracht werden, bitte achten Sie darauf, dass ihr Kind genügend zu Essen und Trinken dabei hat.
  • 2.C.12. Da es in den Sommermonaten vermehrt Wespen und Bremsen gibt (Frühling bis Herbst), bitten wir sie ihren Kindern keine süßen Getränke mitzugeben und ebenso auf eine schmale Öffnung der Getränke zu achten. Desweiteren bitten wir sie ihrem Kind Insektenschutz mitzugeben, wie auch eine Salbe (z.B. Fenistil) bei Mückenstichen oder ähnlichem, womit sich Ihr Kind Erstversorgen kann. Es ist uns leider nicht gestattet Medikamente bzw. Salben eigenmächtig zu verabreichen bzw. aufzutragen.
  • 2.C.13. Sie können jederzeit vor Beginn der Reiterfreizeit zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich förmlich, schriftlich, per E-Mail an: reitanlage-buero@t-online.de, zu richten. Maßgeblich ist der Zugang (Datum und Eingang) der Rücktrittserklärung an die Reitanlage Berghausen. Wenn sie von ihrer verbindlichen Buchung zurücktreten, oder wenn sie die Buchung nicht antreten können, verliert die Reitanlage Berghausen den Anspruch auf den Buchungspreis. Stattdessen kann die Reitanlage Berghausen, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reiterfreizeit nicht von ihr zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Buchungspreis für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Vorkehrungen und ihre Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Diese Rücktrittsgebühren sind unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten Reiterfreizeitbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reiterfreizeitpreis pauschaliert. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnliche anderweitige Verwendung der Reiterfreizeitleistung sind dabei berücksichtigt.

    Rücktritts/Nichtantrittsgebühren:
    Bis zum 31. Tag vor Reiterfreizeitbeginn 25 %, ab dem 10. Tag vor Reiterfreizeitbeginn 50 % und am Tag des Reiterfreizeitbeginns 75 % des Reiterfreizeitpreises.

    (Beispiel: Die Reiterfreizeit beginnt am 1.8.. Bei einer Absage bis 1.7. belaufen sich die Kosten auf 25%, bei einer Absage bis 22.7. belaufen sich die Kosten auf 50%, bei einer Asage bis 1.8. belaufen sich die Kosten auf 75% des regulären Preises.
    Ein Ersatzteilnehmer kann gestellt werden.
  • 2.C.14. Bei Krankheit oder Verhinderung während der Reiterfreizeit, wird der Reiterfreizeitpreis nicht rückerstattet bzw. ausbezahlt. Für die nicht in Anspruch genommene Leistung kann eine Gutschrift / Gutschein ausgestellt werden. Dies obliegt der Betriebsleitung.
  • 2.C.15. Soweit der vorliegende Elternbrief nichts anderes besagt, gelten für die Reiterfreizeit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reitanlage Berghausen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hängen und liegen in unseren Räumlichkeiten, insbesondere den Reithallen aus.
    2.D. Konditionen der Longenreitkarte und der Einzelunterrichtskarte
  • 2.D.1. Alle 10er Longenreitkarten und Einzelunterrichtskarten haben eine Gültigkeit von 14 Wochen, alle 5er Longenreitkarten haben eine Gültigkeit von 7 Wochen. Sie sind somit zeitlich begrenzt und verfallen nach Ablauf der Gültigkeit.
  • 2.D.2. Die Gültigkeit/Laufzeit der 10er Karten / 5er Karten beginnt mit dem Reiten / Buchen der 1. Stunde auf der neuen Karte. Ab da hat sie eine Gültigkeit von 14 / 7 Wochen.
  • 2.D.3. Ist die „alte“ Karte (10er- oder 5er Karte) schon überritten (d.h. die neue Karte wurde noch nicht bezahlt und auf der alten Karte wurden schon Reitstunden über die 10 oder 5 hinausgeritten bzw. gebucht), beginnt die „neue“ Karte in Ihrer Gültigkeit / Laufzeit ab dem Datum der 1. überrittenen / gebuchten Reitstunde auf der „alten“ Reitkarte. (Beispiel: die 1. Reitstunde wurde am 10. August geritten, dann hätte eine 5er- Karte eine Laufzeit bis einschl. 28. September, eine 10er-Karte wäre gültig bis einschl. 16. November)
  • 2.D.4. Die Dauer des Longenunterrichts geht 45 Minuten inklusive Richten und Versorgen des Pferdes. Bei 2 Teilnehmern (bei Bedarf / je nach Anfrage) dauert der Longenunterricht 60 Minuten inklusive Richten und Versorgen des Pferdes.
  • 2.D.5. Die Dauer des Einzelunterrichts geht 30 Minuten. Ab 2 Teilnehmer bis maximal 3 Teilnehmer (bei Bedarf / je nach Anfrage) dauert der Einzelunterricht 45 Minuten. Das Richten und Versorgen des Pferdes erfolgt vor- bzw. nach der Unterrichtseinheit selbständig.
  • 2.D.6. Bezahlung: Bar oder per überweisung zum Beginn der Gültigkeit der 10er / 5er Karte
  • 2.D.7. Bei längerer Krankheit ( > 1 Monat) ist eine Unterbrechung der Gültigkeit / Laufzeit der 10er / 5er Karte nach Vorlage eines Attests möglich. Bitte wenden Sie sich schriftlich per E-Mail direkt an: reitanlage-buero@t-online.de.
  • 2.D.8. In den Schulferien findet der Reitunterricht weiterhin statt (ggf. zu anderen Uhrzeiten). Ausnahme: Ponyferien und Feiertage (s. 2.A.9 und 2.A.13).
  • 2.D.9. Reitkarten können (auch innerhalb einer Familie) NICHT geteilt oder an 3. weitergegeben werden.
  • 2.D.10. Absageregelung: Die Abmeldung des vereinbarten Termins ist nur möglich, wenn diese mindestens 24 Stunden vor der betreffenden Zeit des gebuchten Reitunterrichts erfolgt, andernfalls wird die Stunde berechnet. Sämtliche Gründe der Absagen außerhalb dieser Frist, können nicht berücksichtigt werden! Durch eine fristgerechte Absage verlängert sich die Gültigkeit / Laufzeit der Reitkarte nicht! Wer einen Termin vereinbart, erkennt diese Regelung an.
    Im Sinne der Pferdeplanung / Einteilung bitten wir Sie trotzdem, wenn Sie einen Termin ihres gebuchten Reitunterrichts nicht wahrnehmen können, ihrer Reitlehrerin frühest möglich vorher abzusagen.
  • 2.D.11. Absagen bitte direkt an ihren Reitlehrer oder per E-Mail unter der Angabe des Namens des Schülers, des Reitlehrers und Tag und Uhrzeit des vereinbarten Termins an:
    absagen@reitanlage-berghausen.de
    2.E. Einzelpreis-Barzahlung auf Anfrage
  • 2.E.1. Bezahlung: Bar oder per überweisung VOR Antritt des gebuchten Reitunterrichts.
  • 2.E.2. In den Schulferien findet der Reitunterricht weiterhin statt (ggf. zu anderen Uhrzeiten). Ausnahme: Ponyferien und Feiertage (s. 2.A.9 und 2.A.13).
  • 2.E.3. Absageregelung: Die Abmeldung des vereinbarten Termins ist nur möglich, wenn diese mindestens 24 Stunden vor der betreffenden Zeit des gebuchten Reitunterrichts erfolgt, andernfalls wird die Stunde berechnet. Dies gilt ausdrücklich auch für vereinbarte Schnupperstunden! Sämtliche Gründe der Absagen außerhalb dieser Frist, können nicht berücksichtigt werden! Bei der Schnupperstunde muss der Termin vorab bezahlt werden (überweisung oder persönlich bar). Wer einen Termin vereinbart, erkennt diese Regelung an. Im Sinne der Pferdeplanung / Einteilung bitten wir Sie trotzdem, wenn Sie einen Termin ihres gebuchten Reitunterrichts nicht wahrnehmen können, ihrer Reitlehrerin frühest möglich vorher abzusagen.
  • 2.E.4. Absagen bitte direkt an ihren Reitlehrer oder per E-Mail unter der Angabe des Namens des Schülers, des Reitlehrers und Tag und Uhrzeit des vereinbarten Termins an:
    absagen@reitanlage-berghausen.de

    3. Verleihpferde des LW Betrieb
  • 3.1. Die Verleihpferde des Betriebes stehen unseren Kunden zur Ausübung ihres Hobbys zur Verfügung
  • 3.2. Die Preise für die Vermietung der Verleihpferde sind an der Infotafel ausgehängt.
  • 3.3. Das Tragen von Reitkappen ist Pflicht. Wir empfehlen außerdem das Tragen einer Sicherheitsweste und bei regelmäßigem Reiten eine Sportunfallversicherung abzuschließen.
  • 3.4. Jeder Reiter hat nach dem Reiten, das Pferd und die Ausrüstungsgegenstände ordentlich zu versorgen. Das Putzzeug bitte zurück in die Körbe legen. Es darf kein Putzzeug oder Halfter und Strick in der Box des Pferdes zurück bleiben.
  • 3.5. Ist das Pferd auf der Stallgasse geputzt worden muss diese gleich im Anschluss gefegt werden.
  • 3.6. Das Betreten der Boxen und füttern der Pferde ist verboten. Kunden dürfen nur zum Richten und Versorgen der Pferde vor und nach dem Reiten die Boxen betreten. Wir bitten die Eltern ihre Kinder regelmäßig darauf hinweisen.
  • 3.7. Der Umgang mit dem Pferd, das Reiten auf dem Pferd setzen körperliche und geistige Fitness voraus. Aus haftungsrechtlichen Gründen müssen wir Sie als Kunde darum bitten, (Eltern stellvertretend für ihre Kinder) Einschränkungen, durch körperliche oder geistige Erkrankungen uns mitzuteilen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei körperlichen oder geistigen Erkrankungen bzw. Behinderungen aus haftungsrechtlichen Gründen nur mit einem Unbedenklichkeitsattest von einem Arzt ein Pferd angemietet werden kann. Bei nicht beachten dieser Regelung besteht sonst kein Versicherungsschutz !
  • 3.8. Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Verleih- oder Privatpferde, Diebstahl Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder anderweitig an privatem Eigentum der Kunden oder der Besucher entstehen ,soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes ,seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

    4. Pensionspferde
  • 4.1. Die Pensionspferde werden entsprechend den Konditionen, des gesondert vereinbarten Pferdeeinstellungsvertrages betreut. Die Privatpferdebesitzer akzeptieren mit Abschluss des Pferdeeinstellungsvertrages die darin enthaltenen Bedingungen und Regeln und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des landwirtschaftlichen Betriebes.
  • 4.2. Die Mitarbeiter dürfen nur im Rahmen, der vom Betriebsleiter erteilten Aufgaben herangezogen werden.
  • 4.3. NUR die vom Betriebsleiter beauftragten Reitlehrer erteilen den Reitunterricht. Das Erteilen von Reitunterricht ohne Erlaubnis, oder das Anleiten von Reitern jedweder Art ist ausdrücklich untersagt! Ebenso auch Privatpferdebesitzern ihren Reitbeteiligungen, Familienangehörigen oder Freunden.
  • 4.4. Die Selbstbedienung an Kraftfutter und Raufutter ist strengstens untersagt! Futtermittel und Einstreu aus dem Lager, Hof, Scheune und Stall werden nur von dem beauftragten Personal an die Pferde verfüttert. Sollte eine Ration nicht reichen, muss dies mit dem Personal oder der Betriebsleitung vereinbart werden. Extra Heu (Heunetz Box), wie auch Heu auf der Weidefläche ist nur mit eigenem Heu gestattet! Die Lagerung des eigenen Heu darf nur am Rand der Weidefläche, oder im eigenen Pferdehänger erfolgen. Auf die Sauberhaltung der Anlage bei Verbringung des eigenen Heu ist zu achten! Ebenso beim Pferdehänger bitte darauf achten, dass beim Verladen von Heu der Platz danach wieder sauber gemacht wird.
  • 4.5. Die Dienstleistung Heunetze aufhängen, sowie der Koppeldienst incl. dem Ausrüsten der Pferde bietet der Betrieb nur aufgrund des ausdrücklichen Wunsches der Pensionspferdebesitzer an. Der Betrieb haftet nicht für Schäden jedweder Art und Ursache, die bei der Erbringung dieser beiden Dienstleistungen entstehen können. Der Pferdebesitzer, der diese Leistungen bucht, erkennt diesen Haftungsausschluss mit der Buchung automatisch an. Der Pferdebesitzer ist selbst dafür verantwortlich Koppelflächen entsprechend zu markieren und das Personal einzuweisen in das Ausrüsten der Pferde und Aufhängen der Heunetze etc.
  • 4.6. Die an der Infotafel angegebenen Hallen- und Anlagenöffnungzeiten, wie auch die Hallenordnung, sind einzuhalten. Einsteller und deren befugte Personen die vor bzw. nach den öffnungs- und Schließzeiten in die Anlage müssen, sind in der Verantwortung den bekannt hinterlegten Schlüssel wieder an den bekannten Ort zurück zulegen. Ebenso die Anlage wieder ordnungsgemäß zu verschliessen. Anderenfalls muss im Falle von Einbruch oder Diebstahl für den entstandenen Schaden persönlich (privat) gehaftet werden.
  • 4.7. Bei Verstößen gegen die Vertragsbestandteile folgt:

    1. Mündliche Ermahnung und Hinweis auf die Vertragsbestandteile
    2. Schriftliche Mahnung
    3. Kündigung

    5. Salvatorische Klausel
  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.




  » AGB    » Datenschutz    » Impressum